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LSG Berlin-Brandenburg, 09.10.2020 - L 1 KR 337/19 |
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LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. Oktober 2020 - L 1 KR 337/19 (https://dejure.org/2020,76995)
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
Verfahrensgang
- SG Potsdam, 13.08.2018 - S 7 KR 298/18
- LSG Berlin-Brandenburg, 23.04.2019 - L 1 KR 337/18
- SG Potsdam, 14.08.2019 - S 7 KR 298/18
- LSG Berlin-Brandenburg, 09.10.2020 - L 1 KR 337/19
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 11.05.2017 - B 3 KR 22/15 R
Krankenversicherung - Anspruch auf Krankengeld nach dem bis 22.7.2015 geltenden …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.10.2020 - L 1 KR 337/19
Nach der Rechtsprechung des BSG blieb die Versicherung durch einen bereits entstandenen Krankengeldanspruch ohne Unterbrechung aufrecht erhalten, solange die Arbeitsunfähigkeit vor Ablauf des Krankengeldbewilligungsabschnitts jeweils erneut ärztlich festgestellt wurde (Urteile des BSG vom 10. Mai 2012 - B 1 KR 19/11 R -, zitiert nach juris RdNr. 18 und vom 11. Mai 2017 - B 3 KR 22/15 R-, zitiert nach juris RdNr. 20).Bereits mit Urteil vom 11. Mai 2017 hatte das BSG (B 3 KR 22/15 R - juris RdNr. 34) entschieden, dass dem Krankengeldanspruch eine erst nachträglich erfolgte ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit (AU) nicht entgegensteht, wenn.
- BSG, 26.03.2020 - B 3 KR 9/19 R
Krankenversicherung - Anspruch auf Krankengeld ab dem Folgetag nach dem bis zum …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.10.2020 - L 1 KR 337/19
Diese Rechtsprechung hat das BSG durch Urteil vom 26. März 2020 (B 3 KR 9/19 R) dahingehend fortentwickelt, dass es einem rechtzeitigen Arzt-Patienten-Kontakt gleichsteht, wenn der Versicherte alles in seiner Macht Stehende und ihm Zumut-bare getan und rechtzeitig innerhalb der anspruchsbegründenden bzw. -erhaltenden zeitlichen Grenzen versucht hat, eine ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit als Voraussetzung des Anspruchs auf Krankengeld zu erhalten, es dazu aber aus dem Arzt oder der Krankenkasse zurechenbaren Gründen nicht gekommen ist. - BSG, 10.05.2012 - B 1 KR 19/11 R
Krankenversicherung - Krankengeld - Erhalt der Mitgliedschaft …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.10.2020 - L 1 KR 337/19
Nach der Rechtsprechung des BSG blieb die Versicherung durch einen bereits entstandenen Krankengeldanspruch ohne Unterbrechung aufrecht erhalten, solange die Arbeitsunfähigkeit vor Ablauf des Krankengeldbewilligungsabschnitts jeweils erneut ärztlich festgestellt wurde (Urteile des BSG vom 10. Mai 2012 - B 1 KR 19/11 R -, zitiert nach juris RdNr. 18 und vom 11. Mai 2017 - B 3 KR 22/15 R-, zitiert nach juris RdNr. 20).